TAXI KANTHER: 02845 / 4444
TAXI KANTHER: 02845 / 4444

Taxitarif - Fahrpreise

 

Als Taxiunternehmen in Neukirchen-Vluyn unterliegen wir der "Verordnung über die Festsetzung von Beförderungsentgelten und -bedingungen für die im Kreis Wesel zugelassenen Taxen (Taxentarif) vom 1.Novembe 2022".

Auf Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes hat der Kreis Wesel die Festsetzung der aktuellen Beförderungsentgelte und -bedingungen beschlossen.

 

Bei der Beförderung von Personen mit den im Kreis Wesel zugelassenen Taxen gilt der aktuelle Tarif im Pflichtfahrgebiet - das ist der Kreis Wesel.

Für Ziele außerhalb des Pflichtfahrgebietes ist das Beförderungsentgelt für die gesamte Fahrtstrecke frei zu vereinbaren; kommt keine Vereinbarung zustande gilt der Taxitarif des Pflichtfahrgebiets.

 

Das Beförderungsentgelt ist mit Hilfe eines geeichten Fahrpreisanzeigers (umgangssprachlich "Taxameter" oder "Taxiuhr") festzustellen.

 

Von Montags bis Samstags von 6.00 bis 23.00 Uhr gilt eine Grundgebühr von 5,90 €. Der km-Preis beträgt 2,70 €/km.

Von 23.00 bis 6.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen beträgt der km-Preis 3,00/km.

 

Für die Anfahrt zum Besteller ist innerhalb des Ortes des Betriebssitzes keine Anfahrtsgebühr zu erheben. Außerhalb ist die Bestellgebühr ab Gemeindegrenze durch Inbetriebnahme des Fahrpreisanzeigers zu berechnen.

 

Ein Nachlass aus diesen Entgelten darf nicht gewährt werden. 

 

Wartezeiten werden bis einschließlich der 5. Minute mit 0,10 € je 12,52 Sekunden (= 28,30 €/Std) berechnet; ab der 6. Minute je 6,38 Sekunden (= 56,40 €/Std).

Der Fahrer ist nicht verpflichtet länger als 15 Minuten zu warten.

 

Für die Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen (Großraumtaxi/TaxiBus) wird ein Zuschlag von 7,20 € erhoben.

 

Bei einem Rücktritt vom Fahrauftrag ist die doppelte Grundgebühr zu berechnen (2 x 5,90 € = 11,80 €).

 

Der Taxifahrer ist verpflichtet auf Verlangen eine Quittung zu erstellen.

 

Den gesamten Text der Verordnung ("Taxentarif Kreis Wesel") können Sie beim Onlineangebot der Kreisverwaltung für den Kreis Wesel unter

www.kreis-wesel.de/de/themen/taxi-und mietwagen/

herunterladen. 

Das Pflichtfahrgebiet umfasst den Kreis Wesel. Dazu zählen die Städte und Gemeinden

Linksrheinisch:

Xanten, Sonsbeck, Alpen, Wesel, Rheinberg, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn und Moers

Rechtsrheinisch:

Hamminkeln, Schermbeck, Wesel, Hünxe, Voerde Rheinland, Dinslaken.

 

Nicht mehr zum Kreis Wesel sondern zum Kreis Kleve gehören die naheliegenden Gemeinden/ Ortschaften Rheurdt, Tönisberg, Schaephuysen. Hier erheben wir eine Anfahrtspauschale in Höhe von 9 bzw. 10 €; insofern die Fahrt nicht über Neukirchen-Vluyn/ Moers führt.

 

Für Fahrten von/ zum Duisburger Hauptbahnhof und zum Düsseldorfer Flughafen bieten wir Festpreise für Taxis und Busse (bis 8 Personen) zum Tag- und Nachttarif an:

Neukirchen

Vluyn

Niep

Hochkamer

Rayen

Schaephuysen

Rheurdt

Tönisberg

 

 

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Telefon 02845-

 

44 44

oder

76 76

oder

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Taxi Kanther GmbH, Weserstr. 31, 47506 Neukirchen-Vluyn, Tel.02845/4444

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